- Remailing
- Re|mai|ling 〈[rimɛı-] n. 15; unz.; Wirtsch.〉 Versand von Massenpost unter Ausnutzung der jeweils günstigsten Gebührenstruktur in In- u. Ausland (basiert darauf, dass Inlandspost ggf. ins Ausland transferiert wird, um von dort kostengünstiger wieder ins Inland geschickt zu werden) [engl.]
* * *
Re|mai|ling [rɪ'meɪlɪŋ, 'ri:meɪlɪŋ], das; -s [engl. remailing, aus: re- (< lat. re-) = wieder u. mailing, ↑ Mailing]:Versand von Brief- od. Warensendungen inländischer Absender über ein kostengünstiges Drittland an Empfänger im Inland.* * *
Remailing[rɪ'meɪling, englisch »Zurücksenden«], Postwesen: (unrechtmäßiger) Versand von Briefsendungen (meist Massensendungen) inländischer Absender über ein Drittland an Empfänger im Inland. In der Regel werden diese Remailing-Sendungen nicht vom Absender selbst in das Drittland gebracht, sondern von privaten Firmen, die sich auf Remailing spezialisiert haben. Das inländische Postunternehmen (in Deutschland die Deutsche Post AG) hat dabei im Gegensatz zum Postunternehmen im Drittland, das lediglich die Sendungen zurück in das Absenderland befördert, die höheren Kosten zu tragen (für Inlandbeförderung, Sortierung und v. a. Zustellung). Es erhält hierfür nach dem Abrechnungssystem des Weltpostvertrages keinen angemessenen Ausgleich und erleidet dadurch erhebliche Einnahmeverluste. - Die Unrechtmäßigkeit von Remailing wird im Art. 25 des Weltpostvertrages festgestellt, in dem es heißt, dass kein Mitgliedstaat Briefsendungen befördern muss, die auf seinem Gebiet ansässige Absender im Ausland einliefern, um Portokosten zu sparen. Dies wurde auch von deutschen Gerichten bereits bestätigt. 1997 wurde zwischen den Postgesellschaften der meisten EU-Länder ein neues Abrechnungssystem vereinbart, das die Ausgleichszahlungen für internationale Briefsendungen in Abhängigkeit von Laufzeitqualität und tatsächlichen Zustellkosten im Empfangsland festlegt. Remailing über diese Länder wird damit hinfällig.
Universal-Lexikon. 2012.